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16.04.2018 16:24 Il y a : 5 yrs
Auteur : een@cdm.lu

Neues Infoblatt: Biozidprodukte

Die Chambre des Métiers hat ein Infoblatt über die gesetzlichen Verpflichtungen der Handwerker in Bezug auf Biozidprodukte veröffentlicht.


Biozidprodukte sind eine eigene Gruppe chemischer Produkte, die zur Bekämpfung von diversen Schadorganismen (z.B. Bakterien, Insekten oder Nagetiere) eingesetzt werden. Die Biozidprodukte-Verordnung (EU) 528/2012 regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten (z.B. Desinfektionsmittel oder Holzschutzmittel) und behandelter Ware (z.B. mit Insektiziden behandelte Textilien, imprägnierte Hölzer oder auch Farben mit Pilzschutz).

Nur Biozidprodukte, die eine nationale Zulassung für Luxemburg, oder eine EU-weite Zulassung erhalten haben, dürfen auf den luxemburgischen Markt gebracht und verwendet werden. Biozidprodukte, die in Belgien, Frankreich oder in Deutschland zugelassen sind, sind nicht automatisch auch in Luxemburg zugelassen!

Betroffen sind alle Handwerksbetriebe, die Biozidprodukte oder mit Biozidprodukten behandelte Ware verwenden, insbesondere das Baugewerbe, Schreinereien, Maler- und Lackierbetriebe, Gebäudereinigungen, chemische Reinigungen, Werkstätten, etc.

Die Chambre des Métiers und ihr Enterprise Europe Network, in Zusammenarbeit mit dem REACH&CLP Helpdesk Luxembourg und der Umweltverwaltung, hat ein Infoblatt ausgearbeitet um Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu unterstützen.

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